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   Risikoausschluß bei Versicherungen für Hundehalter

Richtet ein Hund Schäden an oder verletzt das Tier einen Menschen, so besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn eine spezielle Hundehalterhaftpflichtversicherung für diese Tiergefahr abgeschlossen wurde und kein Risikoausschluß vorliegt. Demgegenüber ist das Halten und Hüten von Hunden regelmäßig in der Privathafpflichtversicherung ausgeschlossen. Dieser Grundsatz gilt auch dann, wenn sich die spezielle Tiergefahr nicht verwirklicht hat und auf den Hundehalter selbst Schadensersatzansprüche zu kommen. Kommt so ein Hund mit seiner Pfote an den Einhebelmischer des Handwaschbeckens und verursacht hierdurch einen Wasserschaden an der Mietwohnung, so muß die Tierhalterhaftpflichtversicherung hierfür nicht aufkommen, weil Schäden an der eigenen Mietwohnung ausgeschlossen sind. Aber auch die Privathaftpflichtversicherung ist nicht schadensersatzpflichtig, weil Schäden durch eigene Hunde nicht in dieser Police versichert sind. 
OLG Düsseldorf, Az.: 4 U 93/94 

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